Ausfuhr
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Wie jedes andere Land unterliegt auch das Urlaubsland Kroatien bestimmten Ausfuhrbestimmungen, die Vom Zoll akribisch kontrolliert werden.Ausgeführt werden darf pro Person 2 l Wein, 2 l Dessertwein oder 2 l Likör, 1 l hochprozentiger Alkohol, 50 ml Parfüm, 250 ml Eau de toilette, 8 Dosen bzw. Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange (200 Stück) Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren und bis zu 1 kg frischer Fisch. Die Landeswährung darf nicht mehr als 2.000 Kn bei der Ausfuhr betragen.
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